In einem von mir zu erstellendem Gutachten im Rahmen einer ZV stand im Grundbuch des zu bewertenden Grundstückes in Abt. II eine Grunddienstbarkeit an dem Nachbargrundstück in Form eines Heizöltankrechts.
Verbirgt sich dahinter das Recht auf dem Nachbargrundstück einen Heizöltank zu deponieren, bzw. einen bestehenden Tank zu nutzen und wie geht das in die Bewertung ein? Wer trägt die Kosten für die Wartung des Tankes?
Vielen Dank