Abschlag für illegale Ausbauten

#1 von diax , 12.02.2017 20:36

Guten Tag,

ich habe in einer Erbauseinandersetzung eine Frage nach dem Abschlag, den man auf ein Gebäude machen muss.

Gebäude 1 = 3 Wohnungen, davon ist eine Wohnung, im Dachgeschoss, ohne Genehmigung errichtet.Wie hoch muss ich den Wert dieses Hauses reduzieren?

Gebäude 2 = 2 Wohnungen, davon ist von einer Wohnung aus, zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss errichtet worden. Der einzige Zugang zu diesem Dachgeschoss ist nur über das 1. OG möglich. Wie hoch muss ich den Wert dieses Hauses reduzieren.

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