Sehr geehrte Damen und Herren,
ich starte die Diskussion in diesem Forum mit einem wie ich meine sehr interessanten Thema und würde mich über eine rege Diskussion freuen.
Die BelWertV sieht im Rahmen der Sachwertermittlung eine explizite Marktanpassung wie beispielsweise in der Sachwertermittlung nach ImmoWertV (Sachwertfaktor) nicht vor. Bei vielen Objekten die im Rahmen der Beleihungswertermittlung lediglich im Sachwertverfahren bewertet werden können (vgl § 4 Abs. 4 BelWertV) führt dies in der Regel dazu, dass der Beleihungswert (sachwertorieniert) immer (weit) über dem Marktwert (nach ImmoWertV) liegt. Insbesondere würde die für Immobilien (EFH) in ländlichen Regionen zutreffen. In diesen Fällen ist der Beleihungswert dann am Marktwert zu orientieren (vgl. §16 Abs. 2 BelWertV). Wäre das nicht Begründung genug, eine Sachwertmarktanpassung auch innerhalb der Sachwertermittlung nach BelWertV vorzusehen? Die Prüfung, dass im Rahmen der Beleihungswertermittlung der Marktwert nicht überschritten werden darf und damit der Markwert den Maßstab für die Beleihung bildet, soll doch die Ausnahme nicht die Regel sein. Was meinen Sie?
Beste Grüße
Ralf Kranich