Bewertung nach Sprengnetter

#1 von Andrea Thaci , 20.11.2012 19:57

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Jahre meine Abschlussprüfung an der Sparkassenakadie in Landshut gemacht. Damals wurden die Wertermittlungen im Sachwertverfahren nach
dem umbauten Raum (nach Sprengnetter) berechnet.

Dieses Jahr hatte ich ja meine Bausachverständige beim TÜV/Rheinland gemacht. Hier wurde mit ImmoWertV - Bruttogrundfläche gerechnet.

Wird im Sprengnetter Verfahren immer noch so gerechnet per QM??

Andrea Thaci

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RE: Bewertung nach Sprengnetter

#2 von Ralf Kranich , 28.11.2012 18:52

Hallo Frau Thaci,

vor zwei Jahren haben wir wohl in der Prüfung nach WertV mit dem Bruttorauminhalt nach DIN 277 und den NHK 2000 in der Sachwertermittlung gerechnet. Nach Inkrafttreten der ImmoWertV, waren beide Maßstäbe BGF und BRI möglich. Seit Ende letzten Jahres werden die Maßstäbe BGF und NHK 2010 angewendet. Vgl. auch Sachwertrichtlinie. Zusätzlich gibt Sprengnetter die NHK 2010 auch bezogen auf die Wohnfläche an.

Beste Grüße
Ralf Kranich

 
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